Für die derzeit ausgeführten Arbeiten im Bereich Kreisverkehr Gonfrevillestraße bis Albert-Wiebach-Straße wurde durch das Amt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit eine Ausführung der Arbeiten unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs nicht gestattet. Dies ist den beengten Verhältnissen vor Ort geschuldet, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen den auf der Baustelle tätigen Arbeitern und dem fließenden Verkehr nicht hergeben.
Dies hat zur Folge, dass der Bauabschnitt für den Zeitraum der täglichen Arbeitszeit voll gesperrt werden musste. Die Erreichbarkeit der Grundstücke von 17 bis 6.30 Uhr wurde entsprechend angeordnet, um die Beeinträchtigungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten.