Inzidenz im Landkreis an 3 Tagen dauerhaft über 100

Die Corona-Inzidenz in Potsdam-Mittelmark liegt seit 3 Tagen über 100. Damit tritt die Corona-Notbremse in Kraft. Das teilte das Landratsamt heute mit. Aufgrund der 7. Eindämmungsverordnung (EindV) des Landes Brandenburg gilt im Landkreis folgende Regelung ab Samstag, dem 27. März 2021 für mindestens 14 Tage:

Es sind direkt die folgenden Schutzmaßnahmen für die Dauer von mindestens 14 Tagen angeordnet:

1. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,

2. Die Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,

3. Die Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,

4. Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen, soweit sie nicht als Ausnahme* gelten,

5. Der Individualsport ist auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig,

6. Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken sind für den Publikumsverkehr geschlossen.

Nicht betroffen von der Rücknahme sind körpernahe Dienstleistungen

*Ausgenommen sind von der Schließung des Einzelhandels:

• Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte,

• Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Babyfachmärkte,

• Buchhandel sowie Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Tabakwarenhandel,

• Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte,

• Baufachmärkte, Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte,

• landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebensmitteln,

• Verkaufsstände auf Wochenmärkten beschränkt auf die für den stationären Einzelhandel nach dieser Verordnung zugelassenen Sortimente,

• Banken und Sparkassen sowie Poststellen,

• Optiker und Hörgeräteakustiker,

• Reinigungen und Waschsalons,

• Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge, Tankstellen,

• Abhol- und Lieferdienste.

Unterschreitet der Landkreis den 7-Tage-Inzidenzwert 100 zwischen dem 10. und 12. Tag nach der Bekanntgabe, kann die Beschränkung aufgehoben werden. Dies gibt der Landkreis Potsdam-Mittelmark entsprechend öffentlich unter www.potsdam-mittelmark.de bekannt.

Hier gelangen Sie zur öffentlichen Bekanntgabe des Landkreises: Corona-Information vom 26.03.2021 - Inzidenzwert im Kreis Potsdam-Mittelmark

Pressemitteilung Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 26.03. 2021

Suchen & Finden
Suchen:
Kontakt Öffnungszeiten News RSS Feed
Schriftgrösse + -
Kontrast