Infos zu ehrenamtlichen Betreuungen

Die Betreuungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark und der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e.V. – Betreuungsstelle Potsdam-Mittelmark - suchen engagierte Bürger, die zur Übernahme einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung bereit und geeignet sind.

Bei diesen Betreuungen im Sinne der §§ 1896 ff BGB handelt es sich um rechtliche Vertretungen von volljährigen Personen, die aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten eigenständig oder mit Hilfe von Vollmachten zu regeln. Das Amtsgericht (Abteilung für Betreuungssachen) bestellt in diesen Fällen einen rechtlichen Betreuer für bestimmte Aufgabenbereiche in denen Handlungsbedarf besteht.

Hierbei kann es sich z.B. um Fragen der Gesundheitssorge, der Vermögenssorge, um behördliche- oder Wohnungsangelegenheiten handeln. Die Betreuungsbehörde des Landkreises führt in den überwiegenden Betreuungsfällen die Vorermittlungen für das Betreuungsgericht durch und schlägt bei Bedarf einen Betreuer vor. Dies können Angehörige, Bekannte, Vereins- oder Berufsbetreuer sein.

Die Behörde und der Betreuungsverein beraten und unterstützen zudem die ehrenamtlichen Betreuer bei ihrer Tätigkeit. Vereins- oder Berufsbetreuer werden nur bestellt, wenn Angehörige, Freunde oder Bekannte nicht zur Verfügung stehen oder mit der Übernahme der Betreuungsaufgaben überfordert wären. Häufig gestaltet sich eine solche rechtliche Betreuung zum Beginn der Übernahme sehr umfangreich und teilweise nicht ganz unproblematisch.

Die Anforderungen an die Betreuer umfassen hier weitreichende Kenntnisse in verschiedenen sozialen, finanziellen und rechtlichen Gebieten. Im Verlaufe des Fortbestehens der Betreuung und nach Regelung der wichtigsten Angelegenheiten (u.a. Aufenthaltsbestimmung, Sicherung der Pflege und Versorgung, Einkommenssicherung usw.) sind Betreuungen oftmals aber auch relativ einfach zu führen. Sie erfordern dann nicht mehr die Bestellung eines Vereins- oder Berufsbetreuers. In diesen Fällen könnten Betreuungen an ehrenamtliche Betreuer abgegeben werden.

Für interessierte Bürger, die sich eine solche Betreuungsübernahme zutrauen, möchten wir am Montag, den 28.10.2019 um 17.00 Uhr in den Räumen des Landratsamtes Teltow, Lankeweg 4 in 14513 Teltow eine Informationsveranstaltung durchführen.

Es wird um telefonische oder schriftliche Voranmeldung bis zum 21.10.2019 gebeten.

Ansprechpartner sind:
Betreuungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Frau Schönrath , 14513 Teltow, Lankeweg 4
0 33 28 / 31 81 11
Betreuungsverein der Lebenshilfe e.V. 14532 Stahnsdorf, Tannenweg 2
0 33 29 / 61 44 26

pm@lebenshilfe-betreuungsverein.de

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