Informationen zur Räum- und Streupflicht in der Stadt Teltow

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Ordnungsamt weist auf die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Teltow hin. Danach sind die Straßenanlieger dazu verpflichtet, die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen zu räumen und zu streuen (nur mit Sand und Splitt). Straßenanlieger im Sinne der Satzung sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder einen Zugang haben. Von der Räumpflicht betroffen sind dabei die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die Bestandteil einer öffentlichen Straße sind. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Teltow sieht vor, dass die zu räumenden Flächen werktags bis 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr von Schnee und auftauendem Eis zu räumen. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist wiederholt zu räumen und zu streuen. Die Verpflichtung endet um 20 Uhr. Gehwege sind so zu räumen, dass Fußgängern ein unter Beachtung der nötigen Sorgfalt möglichst sicheres Passieren gewährleistet wird, die Mindestbreite beträgt 1,5 Meter. Der geräumte Schnee muss – soweit der Platz dafür ausreicht – auf dem restlichen Teil des Gehwegs, andernfalls am Rand der Fahrbahn abgelagert werden. Das Zurückwerfen des Schnees von den Gehwegen auf die Fahrbahn ist aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht erlaubt. Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so frei zu machen, dass das Schmelzwasser abziehen kann.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Ihr Ordnungsamt Teltow

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