Informationen für Wählerinnen und Wähler

Vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten für die Bundestagswahl erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Nach aktueller Information des Postdienstleisters werden alle Wahlbenachrichtigungen erst
Ende der 5. Kalenderwoche (wahrscheinlich am 31.01.2025 oder 01.02.2025) zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung enthält Ihre persönlichen Angaben, das Wahllokal, in welchem Sie am 23. Februar 2025 Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist sowie die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden. Die Rückseite beinhaltet einen Antrag zur Teilnahme an der Wahl mittels Briefwahl. Bereits jetzt können Sie hier Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen.

Für die Wahl im Wahllokal bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit.

Haben Sie bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht stimmen, setzen Sie sich zeitnah mit dem Wahlbüro der Stadt Teltow in Verbindung.

Dieses erreichen Sie telefonisch unter 03328 4781-238 und – 271, per E-Mail wahl@teltow.de oder persönlich ab dem 3. Februar 2025 im Bürgerhaus Teltow, Ritterstraße 10, 14513 Teltow.

Wahlscheine können von in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr, beim Briefwahlbüro der Stadt Teltow, BÜRGERHAUS, Ritterstraße 10, 14513 Teltow (nicht im Rathaus!) mündlich oder schriftlich beantragt werden.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros lauten wie folgt: 

Montag   9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Dienstag   9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr 
Mittwoch  9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Donnerstag   9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Freitag   9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr

Bitte beachten Sie, dass amtliche Post nicht nachgesendet wird!

Wahlberechtigung

Zur Bundestagswahl wahlberechtigt sind Deutsche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Stadt Teltow eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten.

Wahlberechtigung für Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben

Informationen zur Wahlberechtigung, zum Antragsverfahren sowie zu aktuellen Fristen entnehmen Sie bitte den Seiten der Bundeswahlleiterin .
Ihr Antrag muss bis zum 2. Februar 2025 im Wahlbüro vorliegen. Sie können ihn bereits jetzt stellen.

• Anträge nach Anlage 2 können Sie nun auch per E-Mail an wahl@teltow.de senden.
• Anträge nach Anlage 2a müssen weiterhin im Original per Post gesendet werden an:
Stadt Teltow
Wahlbehörde
Marktplatz 1-3
14513 Teltow

Briefwahlunterlagen ins Ausland sowie dringende Anliegen werden voraussichtlich ab dem 3. Februar 2025 versendet. Die innerdeutsche Zustellung erfolgt ab dem 5. Februar 2025.

Wahlberechtigung für Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten

Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und in Teltow mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können an der Briefwahl teilnehmen.

Bitte stellen Sie an wahl@teltow.de einen formlosen Antrag mit folgenden Informationen:
• Name
• Vorname
• Geburtsdatum
• Meldeadresse
• Abweichende Versandanschrift im Ausland

Briefwahlunterlagen ins Ausland sowie dringende Anliegen werden voraussichtlich ab dem 3. Februar 2025 versendet. Die innerdeutsche Zustellung erfolgt ab dem 5. Februar 2025.

 

 

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