Informationen für die Antragstellung zum Energiekostendämpfungsprogramm

Das Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen.

Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm. Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden.

Weitere Informationen zur Antragstellung und das Online-Portal finden Sie in den Bereichen

Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und detaillierte Berechnungsgrundlagen können Sie dem  Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) entnehmen.

Energiekostendämpfungsprogramm
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 521 – 524 BesAR Grundsatz, Förderbereiche 1 – 3
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
  06196 908-1667
  06196 908-1800

Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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