Information für die Landwirtschaftsbetriebe die seit dem 10.04.2020 Saisonarbeitskräfte beschäftigen

Die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 09.04.2020 (GVBl II für das Land Brandenburg Nr.17) ist mit Wirkung vom 10.04.2020 in Kraft getreten.

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark, Fachdienst Gesundheit weist auf die Ausnahmeregelung nach § 2 Abs. 2 dieser Verordnung hin.

Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet die Arbeitsaufnahme der Saisonarbeitskräfte, die ab dem 10.04.2020 in das Bundesgebiet eingereist sind, beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Fachdienst Gesundheit anzuzeigen. Ebenfalls ist eine Dokumentation über die ergriffenen betrieblichen Schutzmaßnahmen für die ersten 14 Tage nach der Einreise der Saisonarbeitskräfte zu übermitteln.

Dies kann über das E-Mail Postfach:  gesundheitsamt@potsdam-mittelmark.de oder per Post an den Landkreis Potsdam-Mittelmark, Fachdienst Gesundheit, Niemöllerstraße 1, 14806 Bad Belzig erfolgen. Für Fragen erreichen Sie uns unter 033841 91111

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