Hinweis zur Entsorgung von Silvesterabfällen

Da dieses Jahr der Erwerb von Feuerwerkskörpern in Deutschland wieder möglich sein wird, rechnet die Stadtverwaltung Teltow mit einem hohen Aufkommen von entsprechenden abgebrannten Resten und sonstigen „ Feierartikeln“ im öffentlichen Raum zum Jahreswechsel.

Daher möchte die Stadtverwaltung über die Beseitigungspflichten dieser Abfälle informieren.
Grundsätzlich ist es unzulässig, Abfälle in den öffentlichen Raum zu verbringen. Die Verwender von Feuerwerk sind nach erfolgtem Abbrennen dafür verantwortlich, die Reste eigenständig zu entsorgen. Weiterhin gilt auch für Feuerwerksreste, die in der Straßenreinigungssatzung verankerten Anliegerpflichten. Anlieger von öffentlichen Straßen (Eigentümer), sind verpflichtet alle Flächen von der Grundstücksgrenze bis zur Fahrbahn, zu säubern und von Unrat zu befreien. Wird die Fahrbahn nicht durch die Stadt gereinigt (siehe Reinigungsklasse 2 gemäß Satzung), erstreckt sich die Anliegerpflicht bis zur Mitte der Fahrbahn. Durch die Stadtverwaltung wird die reguläre Straßenreinigung wie auch eine Sonderreinigung durchgeführt.

Wenn alle ihren selbst erzeugten Abfall mitnehmen kann die Stadt sauber in das neue Jahr starten!

Nähere Informationen zur korrekten Entsorgung von Feuerwerksartikeln erhalten sie beispielsweise bei der Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH.

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