Aus aktuellem Anlass und aufgrund vermehrten Nachfragen aus der Bürgerschaft, möchten wir darauf hinweisen, dass bei wesentlichen Änderungen an einer bestehenden oder bei der Errichtung einer neuen Wärmeerzeugungsanlage zu beachten ist, ob sich das Grundstück im Satzungsgebiet der Fernwärmesatzung der Stadt Teltow befindet.
Sollte dies zutreffen, haben Sie die Festlegung der Satzung einzuhalten.
Übersichtskarte des Satzungsgebietes
Haben Sie dazu Fragen oder benötigen Sie konkrete Informationen, dann wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen:
Frau Engel
k.engel@teltow.de
Frau Scheunemann
m.scheunemann@teltow.de