Grundsteuerreform

Der Bundesgesetzgeber verabschiedete im November 2019 das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts. Dieses sieht vor, dass zum 1. Januar 2022 bundesweit alle Grundstücke neu zu bewerten sind. Bei dieser sogenannten Hauptfeststellung wird erstmals auf diesem Stichtag der Grundsteuerwert festgestellt.

Im Rahmen der Neubewertung müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer für ihren Grundbesitz in Berlin ab dem 01. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 eine elektronische Steuererklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.

Auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Daten erlässt das Finanzamt zwei Bescheide:

  • Grundsteuerwertbescheid auf den 01. Januar 2022
  • Grundsteuermessbescheid auf den 01. Januar 2025

Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz? Dann müssen Sie bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung abgeben. Hierzu bietet Ihnen Mein ELSTER ab Juli 2022 entsprechende Formulare zur elektronischen Übermittlung an.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf dieser Seite.

Publikationen zur Grundsteuerreform bzw. Hilfen zum Nachlesen finden Sie auf dieser Seite.

Finanzamt Potsdam vor Ort in Teltow
Wann: 6. Juli 2022, 9:00 Uhr
Wo: Ernst-von Stubenrauch-Saal der Stadtverwaltung Teltow, Marktplatz 1-3, 14513 Teltow

Der Eintritt ist kostenlos.

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