Geflügelpestvirus auf dem Vormarsch – Schutzmaßnahmen auch für Hobbyhalter besonders wichtig

Im Norden von Brandenburg liegt seit 3.12.2020 ein Beobachtungsgebiet für die hochansteckende Geflügelpest durch einen Ausbruch in MecklenburgVorpommern. Insbesondere Klein- und Hobbyhalter von Geflügel sind daher bereits jetzt aufgerufen, Vorkehrungen für den Fall einer amtstierärztlichen Anordnung zur Aufstallung zu treffen.

Ist nicht genügend Stallkapazität vorhanden, kann eine überdachte Voliere so errichtet werden, dass keine Wildvogelkontakte entstehen - auch nicht Exkremente von Wildvögeln in die Voliere eingetragen werden können. Schlachtreifes Geflügel sollte alsbald geschlachtet werden. Krankheitsanzeichen mit mehr als 2% Verlusten oder erhebliches Nachlassen der Legeleistung innerhalb von 2 Tagen sollten sofort dem Hoftierarzt oder dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Landkreis Potsdam-Mittelmark – Tel. 03381 533-271 gemeldet werden, auch am Wochenende erreichbar über die Leitstelle Feuerwehr , Tel. 03381 -6230.

Amtstierärztin Petra Thiem weist auf die in der Geflügelpest-Verordnung bei der Feststellung der Geflügelpest vorgesehenen Maßnahmen hin. Grundsätzlich gilt: Wer Geflügel hält, also Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln und Tauben, muss seinen Tierbestand beim zuständigen Veterinäramt melden. Es besteht Meldepflicht. Zudem sollte ein Bestandsregister geführt werden. Hier werden alle Zu- und Abgänge mit Datum, Art des Geflügels, Name und Anschrift des Transportunternehmers sowie des vorherigen bzw. zukünftigen Besitzers verzeichnet. Es sollte auch kein Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler zugekauft werden. Der Besuch anderer Geflügelbestände soll ebenfalls unterbleiben. Fremde Personen erhalten keinen Zutritt – außer der Tierarzt oder Amtstierarzt.

Zum Schutz vor der Geflügelpest sind die hygienischen Maßnahmen von Kleinbetrieben und Hobbyhaltern von Geflügel einzuhalten:

Hände sollen unmittelbar vor Betreten und nach dem Verlassen des Stalls gewaschen und desinfiziert werden.

Beim Betreten des Stalles sollten Sie bestandseigene Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk) tragen. Die Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk) verbleibt im Stall und sollte regelmäßig gewaschen und desinfiziert werden. Bei Verwendung von Einmalschutzkleidung ist diese nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen. Desinfektionsmittel können im Landhandel oder bei einem praktizierenden Tierarzt erworben werden. Bitte achten Sie auf die Anwendungs- und Entsorgungshinweise.

Halter von Hunden und Katzen sollen sicherstellen, dass diese nicht frei herumlaufen und sich den Stallungen nähern.

Nach jeder Ein- und Ausstallung sollten die eingesetzten Gerätschaften sowie die leeren Ställe mit den vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden.

Transportmittel für Geflügel (wie Viehtransportfahrzeuge, Anhänger, Kisten, Käfige, Behältnisse) sollten nach jeder Verwendung unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden.

Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Hier soll nicht nur ein direkter Kontakt, sondern auch ein indirekter durch Kot von Wildvögeln verhindert werden. Abdecken durch Planen oder Einlagern in Gebäuden oder verschlossenen Behältern ist möglich. Eierkartons nur einmal verwenden und entsorgen nach dem Gebrauch. Speise- und Küchenabfälle (vor allem Eierschalen) sollten nicht verfüttert werden. Regelmäßig sollen Schadnager in den Stallungen und im Außenbereich bekämpft werden.

Insgesamt sollen die Stallungen in einem guten baulichen Zustand sein, um sie leichter reinigen und desinfizieren zu können.

Das Team Veterinärwesen ist zuständig für die Tierseuchenbekämpfung, telefonisch unter Tel. 03381 533 271 erreichbar, E-Mail: FB3@PotsdamMittelmark.de

Quelle: Landkreis Potsdam-Mittelmark

Suchen & Finden
Suchen:
Kontakt Öffnungszeiten News RSS Feed
Schriftgrösse + -
Kontrast