Geänderte Müllentsorgung

APM weist auf geänderte Entleerungstermine und Corona-Einschränkungen hin

Während der momentan angespannten Coronalage und den damit geltenden Corona-(Teil-) Lockdownbedingungen kann es auch Einschränkungen bei der Abfallentsorgung geben kann. Die Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH APM bittet daher, die nachfolgenden Hinweise zu beachten:

Entsorgungstermine in der 53. Kalenderwoche 2020

  • Leerungstermine (Restabfall, Pappe/Papier, Bioabfall), die auf den 25.12.2020 fallen, werden am 28.12.2020 nachgeholt.
  • Statt wie bisher publiziert (Abfallratgeber/Tourenplan und Online-Tourenplan), sind alle Leerungstermine für Restabfall, Pappe/ Papier, Bioabfall die in die 53. Kalenderwoche 2020 fallen (vom 28.12.2020 bis 02.01.2021), nicht mehr von der Feiertagsregung betroffen. Diese Leerungen finden aktuell am üblichen Leerungstag und nicht am Folgetag statt. Sollte sich die Abfallentsorgung ggf. etwas verspäten, bitte die Abfallbehälter so lange bereitstehen lassen, bis die Leerung erfolgt ist.

APM-Wertstoffhöfe

  • Es darf sich nur eine bestimmte Anzahl von Kunden/-innen auf den APM- Wertstoffhöfen aufhalten, und zwar auf den Wertstoffhöfen Werder und Teltow max. fünf Kunden/-innen bzw. max. vier Kunden/-innen auf dem Wertstoffhof in Niemegk, weswegen ggf. längere Wartezeiten entstehen können.
  • Auf allen APM-Wertstoffhöfen gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes sowie die Einhaltung des Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen, die nicht zu einem Haushalt gehören.
  • Vor und nach dem Betreten der Kassen-Räumlichkeiten auf dem jeweiligen APM-Wertstoffhof, sind die Hände zu desinfizeren.
  • Die APM bittet darum, die anfallenden Gebühren ausschließlich bargeldlos zu bezahlen.
  • Die Wertstoffhöfe sind in der Zeit vom 24.12.2020 bis einschließlich 02.01.2021 geschlossen.

APM-Verwaltung

  • Die APM-Verwaltungen in Teltow sowie in Niemegk bleiben für den persönlichen Kundenverkehr geschlossen.
  • Für Ihre Korrespondenz steht die Verwaltung fernmündlich und auf dem schriftlichen Weg zur Verfügung. Für unausweichliche Besuche wird gebeten, rechtzeitig einen Besuchstermin zu vereinbaren. In den Räumlichkeiten gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes sowie die Einhaltung des Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen, die nicht zu einem Haushalt gehören.

Quelle: www.apm.de

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