Förderprogramm für touristische Unterkünfte wird fortgesetzt

Jessika Raddatz in der neu modernisierten Ferienwohnung

Gastgeber, die die Qualität ihrer Ferienwohnungen, Ferienzimmer oder ihres Campingplatzes verbessern möchten, können das bereits seit 2009 bestehende „Förderprogramm für kleinteilige touristische Maßnahmen“ unbürokratisch nutzen. Förderfähig sind Beherbergungsbetriebe bis zu 20 Betten, Vereine, Städte und Gemeinden mit Sitz in Potsdam-Mittelmark. Bis zu 50% der Kosten, insgesamt maximal 10.000 € kann der Landkreis auf Antrag übernehmen.

Dieses Förderprogramm hat auch die Familie Raddatz aus Lünow genutzt und mit einer Fördersumme von 3.200 € (ca. 50% der Gesamtkosten) die Ferienwohnung 2 „Fuchsbau“ modernisiert und teilweise neu möbliert. Insgesamt betreibt Jessika Raddatz, gelernte Hotelfachfrau und studierte Wirtschaftswissenschaftlerin, 5 Ferienwohnungen. 2018 hat die junge Familie das Objekt gekauft, renoviert und modernisiert auch mit viel Eigeninitiative insbesondere in den Wintermonaten nach und nach die gesamte Anlage. Der ehemalige Schweinestall wurde schon zu LPG-Zeiten zum Feriendomizil um-und ausgebaut und auch die Vorbesitzerin hat das Objekt zeitweise so genutzt. Familie Raddatz hat vor allem in den Sommermonaten eine gute Auslastung und inzwischen auch schon Stammgäste. In den Ferienwohnungen haben 2 Erwachsene und 2 Kinder Platz. Die Außenanlage lässt gerade für Kinder viel Freiraum und der nahe gelegene Beetzsee lockt mit Badestelle, Angelmöglichkeit und Bootsfahrten im fast geräuschlosen Ruderboot. „Die Ruhe und die schöne Natur begeistern unsere Urlauber immer wieder“, so Familie Raddatz, die den Schritt zur touristischen Beherbergung bisher nicht bereut hat. Dankbar sind Sie für die wirklich tolle Fördermöglichkeit, die der Landkreis seit nunmehr 12 Jahren aufgelegt hat.

Gästeunterkünfte mit zeitgemäßer Ausstattung in verlässlicher, geprüfter Qualität sowie attraktive touristische Angebote sind die wichtigste Grundlage für aktiven Tourismus. Ferienwohnungen und Ferienzimmern machen einen großen Teil der Unterkünfte aus und bieten den immer stärker nachgefragten individuellen Urlaub an, vorausgesetzt dieser wird gesetzlich wieder erlaubt.

Mit großem Engagement kümmern sich die Vermieter zumeist ganz persönlich um Gäste und leisten somit einen bedeutenden Beitrag zu einer attraktiven Reiseregion.

Nach der Realisierung der geförderten Maßnahme ist für Unterkünfte ein Qualitätsnachweis in Form einer Klassifizierung zu erbringen. Nicht nur zum Zweck der Förderung, sondern vor allem zur Selbstkontrolle und für Marketingzwecke ist diese sinnvoll. Die Tourismusverbände Fläming und Havelland sind im Landkreis zur Klassifizierung von Ferienzimmern, Ferienwohnungen und -häusern berechtigt und geben schon im Vorfeld eines Förderantrages gern Auskunft.

Die Beratung zum Förderprogramm und Bearbeitung der Anträge erfolgt im Auftrag des Landkreises Potsdam-Mittelmark durch die Lokale Aktionsgruppe Fläming- Havel. Kontakt:
LAG Fläming-Havel e.V.
Schlossstraße 1b,
14827 Wiesenburg/Mark
Tel. 033849 9019 48
ktm@flaeming-havel.de
Ansprechpartnerin: Uta Hohlfeld

Die Unterlagen und Bedingungen für die Antragstellung sind hier zu finden oder können bei der LAG Fläming-Havel unter ktm@flaeming-havel.de angefordert werden.

Quelle: Landkreis Potsdam-Mittelmark

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