Was in der Silvesternacht absolut dazu gehört, unterliegt für den Rest des Jahres klaren Regeln. Dass das unerlaubte Anzünden von Silvesterfeuerwerk dennoch immer wieder zum Problem wird, zeigen die Ereignisse der vergangenen Jahre in Teltow. Die Ordnungsbehörde erreichten Anzeigen, in denen sich Bürger über die nächtliche Knallerei beschwerten.
Nicht umsonst hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, die die für Mensch und Tier stark belastenden Geräuschemissionen eindämmen sollen. Der Lärmpegel ist auch der Hauptgrund, warum Silvesterfeuerwerk – fachlich als Feuerwerkskörper der Kategorie II bezeichnet – laut Gesetz in der Zeit vom 02. Januar bis zum 30. Dezember nur mit vorliegender Befähigungsbescheinigung und Erlaubnis bzw. Ausnahmebewilligung entfacht werden darf. Letztere erlässt die Ordnungsbehörde ausschließlich dann, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht – wie beispielsweise im Falle von Traditionsveranstaltungen.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wer also die Vorschriften missachtet, läuft Gefahr, dass der bunt schillernde Traum bei der lang geplanten Hochzeit oder auf der nächsten Gartenparty plötzlich in einem kostspieligen Albtraum endet. Daher wird empfohlen, für solche privaten Feierlichkeiten alternativ professionelle Feuershows zu buchen. Diese sind nämlich genehmigungsfrei.