Feuer im Freien und Osterfeuer verboten

Gegenwärtig herrscht im Land Brandenburg sowie im Landkreis Potsdam-Mittelmark die Waldbrandstufe 4 und eine lange Trockenheitsperiode. Diese Wetterlage wird sich voraussichtlich über die Osterfeiertage nicht ändern. Unter diesen Bedingungen stellt ein Feuer im Freien eine Gefährdung für die Nachbarschaft und Allgemeinheit dar.

Deshalb ist es untersagt, ein Feuer im Freien zu entfachen. Dieses Verbot gilt selbstverständlich auch für ein Osterfeuer.

In Zeiten des Coronavirus sind Osterfeuer zudem grundsätzlich verboten, da aufgrund der Eindämmungsverordnung die soziale Kontakte zu vermeiden sind.

Die Polizei und das Ordnungsamt werden die Einhaltung dieser Regelungen überwachen und kontrollieren. Festgestellte Verstöße werden mit Bußgeld geahndet.

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