Erste Frist für Führerscheintausch endet im 19. Januar 2022

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Grafik: Bundesregierung

Aus welchem Grund erfolgt der Umtausch?

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?

Für den Führerscheinumtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958  ist das Fristende bereits der 19.01.2022 und für die Jahrgänge 1959 bis 1964 der 19.01.2023. Bis Januar 2025 sollen dann jahrgangsweise zunächst sämtliche Papierführerscheine umgetauscht sein.

Der Landkreis bittet darum, mit dem Umtausch nicht zu lange zu warten. Der favorisierte Weg ist die Antragstellung auf dem Postweg, diese Variante habe sich seit Beginn von Corona als praktikabel erwiesen. Nach der Bearbeitung werden die neuen Führerscheine an den Einreicher versandt und im Umkehrschluss erhalten die Betroffenen die Aufforderung, den "alten Führerschein" an die Führerscheinstelle zurückzusenden. Die anfallenden Gebühren werden mittels Bescheid erhoben. Das nötige Antragsformular steht unter folgendem Link: https://www.potsdam-mittelmark.de/fileadmin/Redakteure/Antrag_Umtausch_alt_in_EUKFS.pdf. (Kopie Personaldokument/Führerschein)
Der Antrag wird nach Zusendung schnellstmöglich bearbeitet.

Außerdem sind auch die Kfz-Zulassungsdienste autorisiert, die Anträge mit Bevollmächtigung in der Führerscheinstelle des Landkreises einzureichen.

Sollten Bürgerinnen und Bürger trotzdem eine persönliche Vorsprache wünschen, erhalten sie innerhalb einer Woche einen Termin.

Postanschrift:
Landkreis Potsdam-Mittelmark
FB 2 - Sicherheit, Ordnung und Verkehr FD 27 - Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 38
14801 Bad Belzig

Besucheradresse:
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
   03327 739-265

Weitere Informationen und Fristen zum Führerscheinumtausch erfahren Sie hier.

Quelle: Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

Suchen & Finden
Suchen:
Kontakt Öffnungszeiten News RSS Feed
Schriftgrösse + -
Kontrast