Empfehlungen für Gastgeber*innen und touristische Akteure im Fläming

Die Corona-Pandemie hat Brandenburg und die Welt nach wie vor fest im Griff. Zwar haben sich viele von uns an die notwendigen Maßnahmen, wie die AHA-Regel, gewöhnt, aber die Lage verändert sich weiterhin dynamisch und stellt uns alle vor neue Herausforderungen.

Laut § 7 der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg dürfen Beherbergungsbetriebe keine Gäste aufnehmen, die aus einem Landkreis, einer kreisfreien Stadt oder einem Stadtstaat der Bundesrepublik Deutschland - wie z.B. Berlin - anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der Anreise laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner vorgelegen haben. Hier gilt ein Beherbergungsverbot.

Drei Ausnahmen gibt es:

  1. Die Gäste legen ein ärztliche Zeugnis auf Grundlage einer molekularbiologischen Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vor, die höchstens 48 Stunden vor Anreise vorgenommen worden ist.
  2. Die Gäste haben einen notwendigen und unaufschiebbaren beruflichen oder medizinisch veranlassten Grund.
  3. Die Gäste besuchen Ehe- oder Lebenspartner, Angehörige des eigenen Haushalts sowie andere Personen, für die ein Sorge- oder ein gesetzliches oder gerichtlich angeordnetes Umgangsrecht besteht.

Dies alles gilt ausdrücklich nur für Übernachtungsgäste und Beherbergungsbetriebe, nicht für tagestouristische Angebote.

Sollten Sie Gastgeberin und Gastgeber sein, empfehlen wir, dass Sie sich tagesaktuell über die Zahlen informieren und proaktiv mit den Gästen sprechen, die zeitnah anreisen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu beachten, dass für die Bewertung immer der Tag der Anreise gilt. Es gibt also keinen Grund, Gäste wegzuschicken, die bereits bei Ihnen sind, wenn deren Heimatregion plötzlich während des Aufenthaltes den 7-Tage-Wert von 50 Neuinfektionen überschreitet.

Im Tourismusnetzwerk Brandenburg finden Sie ab sofort eine stets aktuelle Übersicht der Regionen, in denen der kritische Wert überschritten ist und die für Ihre Entscheidungen relevant sind. Die Informationen basieren auf den Angaben des Robert Koch-Instituts. Ebenfalls gibt es dort die Möglichkeit, die jeweiligen Infektionszahlen für Postleitzahlengebiete ganz einfach zu ermitteln. Gehen Sie dazu auf den folgenden Link: Corona Hotspots

Zusätzlich können Sie sich für den speziellen Corona Newsletter anmelden. Dann erhalten Sie alle Informationen zur Corona Pandemie automatisch per E-Mail in Ihr Postfach. Eine Anmeldung erfolgt ebenfalls auf der Coronaseite des Tourismusnetzwerks.

Tourismusverband Fläming e.V.
Zum Bahnhof 9
14547 Beelitz
 +49 (0) 3 32 04/ 62 87 0
 info@reiseregion-flaeming.de
   www.reiseregion-flaeming.de

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