Am 17. April 2020 hat das Kabinett die neue Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg beschlossen. Sie gilt ab 20. April bis zum 8. Mai 2020. Darin werden alle Fragen zu Veranstaltungen, dem gesellschaftlichen Leben, zum Einzelhandel, zu Sportstätten, zu Gaststätten und Pflegeeinrichtungen geregelt. Insbesondere werden auch die weiterhin gültigen Kontaktbeschränkungen thematisiert. Gegenüber der ersten Verordnung gibt es in vielen Bereichen Lockerungen.