Vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Coronavirus-Mutationen gilt nach der neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg ab 23. Januar: In Büro- und Verwaltungsgebäuden haben die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher eine medizinische Maske zu tragen.
Eine Übersicht zu Arten, Unterschieden und Wirksamkeit von Masken ist auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums eingestellt.
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