Betreten der Wälder möglichst vermeiden!

Es herrscht Walbrandgefahrenstufe 5 in den Wäldern in und um Teltow. Für die Bürger gelten deshalb strenge Regeln, um Brände zu vermeiden.

Aufgrund der derzeitig andauernden Hitzewelle, welche einhergeht mit extremer Trockenheit, wurde vom Deutschen Wetterdienst die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 ausgerufen.

In Anbetracht der hohen Brandgefahr sollten Vorsichtsmaßnahmen unbedingt eingehalten werden:

- Rauchen im Wald und in der Feldflur ist zu unterlassen.
- Im und am Wald (Mindestabstand 50 Meter) kein Feuer entzünden.
- Keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen.
- Melden Sie bitte alle bemerkten Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110).
- Informieren Sie sich bitte vor jedem Waldbesuch über die aktuelle Situation.

Brandenburg verfügt über eine Waldfläche von rund 1,1 Millionen Hektar (37 Prozent der Landesfläche) und ist bundesweit das Land mit der höchsten Waldbrandgefährdung. Grund hierfür sind die großflächigen Kiefernwälder, der leichte Sandboden und die verhältnismäßig geringen Niederschlagsmengen. Rund ein Drittel aller Waldbrände Deutschlands ereignen sich hier und im Durchschnitt ergibt dies eine Anzahl von mehreren hundert Bränden pro Jahr.

Die Teltower Bürger können sich über die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe auf den Hinweistafeln vor der Feuerwache Teltow, Potsdamer Straße 3, sowie im Ortsteil Ruhlsdorf vor dem Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr, Güterfelder Straße 36, informieren. Diese geben die durch die Witterung bedingte Gefährdung des Waldes mittels Gefahrenstufen an. Zudem veröffentlichen der Deutsche Wetterdienst sowie der Landkreis Potsdam-Mittelmark auf Ihren Internetseiten die jeweils aktuelle Einstufung.

Deutschlandweit gilt eine einheitliche Klassifizierung von Waldbrandgefahren der Stufe 1 bis 5. Die beiden niedrigsten Waldbrandgefahrenstufen beinhalten keine grundsätzliche Einschränkung des Betretens, aber eine erhöhte Umsicht und Vorsicht zur Vermeidung von Zündquellen ist geboten. Bereits bei Stufe 3 ist die Situation als kritisch zu betrachten und öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im und am Wald sollten nicht genutzt werden. Eine hohe Waldbrandgefahr wird mit Stufe 4 ausgerufen und daher gilt ein beschränktes Betretungsrecht der Waldgebiete. Öffentliche Straßen und Wege sowie Waldwege aller Arten sollten nicht verlassen werden und ausgewiesene Parkplätze sowie touristische Einrichtungen im Wald können von der Forstbehörde gesperrt werden. Die zuständigen Behörden leiten ggf. zusätzliche Brandschutzmaßnahmen zum Schutz des Waldes ein.

Bei Stufe 5 kann der Wald zwar zum Zwecke der Erholung weiterhin betreten werden, es ist aber äußerste Vorsicht gefordert. Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind dabei unbedingt einzuhalten. Die Nichtbeachtung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann gemäß Waldgesetz (Vorschrift § 23) mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

Waldbrände entstehen nur in den wenigsten Fällen durch Naturgewalt, wie etwa einen Blitzeinschlag. Viel häufiger finden sich die Ursachen in fahrlässiger oder bewusster Brandstiftung: „Eine achtlos weggeworfene Zigarette, Grillen oder ein Lagerfeuer im Wald und sogar heiße Katalysatoren von auf Waldboden abgestellten Autos und Motorrädern können einen Waldbrand auslösen“, betont Jan Ehlers, Leiter der Feuerwehr Teltow. „Wegen ihrer hohen Ausbreitungsgeschwindigkeit sind Waldbrände gefährlich für Mensch und Tier. Denn brennt der Wald einmal, kann sich das Feuer zum Beispiel bei extremer Trockenheit durch Wärmeübertragung rasant schnell auf Gras, Gebüsch, Unterholz und Bäume ausbreiten.“

Durch die Beachtung der oben genannten Hinweise, erhöhte Aufmerksamkeit und umsichtiges Verhalten kann jeder Bürger helfen, Waldbrände zu verhüten!

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