Aufruf: Hunde an die Leine!

Erneut vermehrt Übergriffe von Hunden auf Wildtiere im Teltower Gebiet

Im vergangenen Monat begann die sogenannte Brut- und Setzzeit, also die Zeit von April bis Mitte Juli, in der die wildlebenden Vögel brüten und das sogenannte Haarwild Junge bekommt. Vor allem Hundebesitzer stehen in dieser Zeit in der Pflicht, denn stöbernde und jagende Hunde können viel Schaden anrichten. Hochträchtige Rehe, Rehkitze, junge Hasen, Frischlinge oder Vogelküken sind bei Weitem nicht schnell genug, um flüchten zu können.

Dies musste nun zum wiederholten Mal Teltows Stadtjäger, Torsten Kroll, erfahren: „In der letzten Zeit kam es im Teltower Gebiet vermehrt zu Übergriffen von Hunden auf Wildtiere. Besonders betroffen waren dabei die Jungtiere, die für die Hunde eine leichte Beute darstellen.“ Aber auch Ricken mit ihren Rehkitzen wurden von freilaufenden Haushunden gehetzt und gerissen, erklärte Kroll. Eher zufällig oder durch Hinweise von Spaziergängern wurden die meist schwer verletzten Tiere gefunden und konnten meist nur noch durch den Jäger von ihren Leiden erlöst werden. „Oder die Kitze verenden nach einer solchen Hatz vor Erschöpfung“, fügt Kroll an.

„Leider wollen viele Hundehalter nicht wahrhaben, dass gerade ihr Hund solch große Gefahr für das Wild darstellt und unterschätzen in vielen Fällen das natürlich vorhandene Instinktverhalten ihrer Vierbeiner“, erläutert Kroll. Denn hat der Hund erst einmal Witterung aufgenommen oder ein flüchtiges Wildtier entdeckt, macht er sich selbstständig und reagiert auf kein Pfeifen und Rufen mehr – er lebt dann nur noch seinen Jagdtrieb aus.

Doch nicht nur die Hatz und der Übergriff auf das Wild richten Schaden an, sondern oft reicht es bereits, wenn ein Hund ein Jungtier nur berührt, um die Elterntiere derart zu irritieren, dass sie den Nachwuchs verstoßen. Kroll erklärt weiter: „Wo ein Hund lang geht, riecht es auch nach Hund. Wenn also ein Wechsel einer säugenden Feldhäsin durch einen streunenden Hund mit dessen Geruch bedeckt wird, kann dies dazu führen, dass sie sich nicht mehr über die Hundewitterung hinweg zu ihren Jungen traut. Da aber die Jungtiere zwei- bis dreimal täglich gesäugt werden müssen, würde das Fernbleiben der Häsin den Tod der Junghasen bedeuten.“

Leider zeigen einige Hundehalter nur wenig Verständnis, wenn sie von Jägern darauf angesprochen werden. „Mein Hund macht so etwas nicht!“, bekommt Kroll dann oft zu hören. „Ich möchte die Hundehalter sensibilisieren, verantwortungsvoller Gassi zu gehen und sich nur auf ausgewiesenen Wegen aufzuhalten. Hunde mit bekanntem Jagdtrieb sollten in der Brut- und Setzzeit unbedingt angeleint bleiben“, so Kroll.

Gebiete, in denen sich Rehe befinden, z.B. die Wiesen und Wälder in Ruhlsdorf, die Hollandwiesen oder die Staedtlersiedlung, sollten in dieser Zeit am besten gemieden werden. In den Wäldern sind Hunde sogar generell an der Leine zu führen, wie es im Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) geschrieben steht. Sind sie dies nicht, begeht der Hundehalter eine Ordnungswidrigkeit.

„Doch es sind nicht nur die gehetzten Wildtiere in Gefahr, sondern auch die Hunde selbst“, appelliert Kroll. Denn in Brandenburg herrscht die strengste Gesetzeslage aller Bundesländer. Hier gilt das Tötungsrecht bereits, wenn der Hund sich nicht im Einwirkungsbereich des Hundeführers befindet. Das heißt, es steht den Jägern frei, die Tiere beim Jagen oder Hetzen zu erschießen, wenn andere Maßnahmen zu deren Vertreibung nicht erfolgreich waren. „Natürlich ist mir und meinen Kollegen an erster Stelle daran gelegen, derartige Situationen zu verhindern“, betont Kroll. Doch hierfür ist das nachsichtige Verhalten der Hundehalter unabdingbar.

Sollten Sie ein verletztes Wildtier finden, können Sie sich gern telefonisch beim Teltower Stadtjäger Torsten Kroll unter 
0170/33 85 434 melden.

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