Änderungen bei der Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen

Ab 2021 gibt es Änderungen bei der Ausstellung von Reisepässen, Kinderreisepässen und Personalausweisen.

Änderungen zum 1. Januar 2021

Kinderreisepässe

Zum 1. Januar 2021 ändert sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen. Kinderreisepässe, die ab dem 1. Januar 2021 beantragt werden, können nur mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit. Ebenso wird der Verlängerungsaufkleber für den Kinderreisepass ab 1. Januar 2021 nur mit einer Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr ausgestellt. Die Verlängerung um jeweils ein Jahr ist aber mehrmals möglich.

Personalausweise

Die Personalausweisgebühr wird für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, ab dem 1. Januar 2021 auf 37,00 Euro erhöht. Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Personalausweisgebühr weiterhin wie gewohnt 22,80 Euro. Die Gebühr für das Reaktivieren der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) und das Neusetzen einer persönlichen Geheimnummer (PIN) entfällt. Beides kostete bisher sechs Euro.

Änderungen zum 2. August 2021

Die bisherige Wahlmöglichkeit zur Speicherung der Fingerabdrücke im Chip des Personalausweises entfällt. Die Speicherung von zwei Fingerabdrücken ist ab 2. August 2021 verpflichtend. Bisher ohne Fingerabdrücke ausgestellte Personalausweise behalten ihre Gültigkeit.

Änderungen zum 1. Mai 2025

Lichtbilder für Pässe und Personalausweise werden ab 1. Mai 2025 ausschließlich digital erstellt und mit einer sicheren Verbindung an die Pass- und Ausweisbehörde geschickt. Das digitale Passbild wird dann auch gleich auf seine Biometrietauglichkeit geprüft. In den Behörden wird es die Möglichkeit geben, das Passbild machen zu lassen. Bürgerinnen und Bürgern können sich dann aussuchen, ob sie das Lichtbild für ihr Ausweisdokument bei einem Dienstleister oder in der Pass- und Ausweisbehörde erstellen lassen.

Weitere Änderungen betreffen die zum Personenstandsregister abweichende Eintragung des Geschlechts im Reisepass sowie die Ausweispflicht für Strafgefangene. Alle Änderungen können der Homepage des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat entnommen werden (hier und hier).

Quelle: www.personalausweisportal.de

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