Beschreibung

Der Stadt Teltow obliegt die Pflicht zur Straßenreinigung für alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Zur Straßenreinigung gehört auch die Winterwartung. Die Stadt Teltow überträgt diese Pflicht zur Straßenreinigung den Grundstückseigentümern der durch die öffentlichen Straßen erschlossenen Grundstücke, soweit sie nicht selbst die Straßenreinigung für die öffentlichen Straßen, die in der Anlage der Straßenreinigungssatzung aufgeführt sind, in dem in dieser Satzung bestimmten Umfang durchführt. Für die von der Stadt Teltow durchgeführte Straßenreinigung werden Benutzungsgebühren nach der Straßenreinigungsgebührensatzung erhoben.

Die Reinigung der gesamten Gehwege ist den Eigentümern, der an die Gehwege  angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke, auferlegt.

Berechnung der Straßenreinigungsgebühr

Die Gebühren werden regelmäßig durch die Stadt kalkuliert. Maßstab für die Gebühr ist die auf volle Meter gerundete Quadratwurzel der Fläche des Grundstücks sowie die im Straßenreinigungsverzeichnis der Straßenreinigungssatzung angegebene Reinigungsklasse der von der Stadt zu reinigenden Straße, von der das Grundstück erschlossen ist.

Die Straßenreinigung ist in drei Reinigungsklassen unterteilt:

Reinigungsklasse 1 = Winterdienst
Reinigungsklasse 2 = Straßenreinigung
Reinigungsklasse 3 = Winterdienst auf Radwegen

Gebühren

Formulare

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • §§ 3 und 12 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
  • § 49a Brandenburgisches Straßengesetz
Suchen & Finden
Suchen:  
Kontakt Öffnungszeiten News RSS Feed
Schriftgrösse + -
Kontrast