Beschreibung

Eheurkunden oder beglaubigte Abschriften/Ausdrucke aus dem Eheregister erhalten Sie in dem Standesamt, wo Sie Ihre Ehe geschlossen haben oder Ihre im Ausland geschlossene Ehe nachbeurkundet wurde. 

Wenn Sie Ihre Ehe in Teltow oder Kleinmachnow geschlossen haben, werden die Urkunden im Standesamt Teltow ausgestellt. Ausnahme sind Eheurkunden für Eheschließungen in Kleinmachnow bis 1938. Hier ist das Standesamt in Stahnsdorf für die Ausstellung zuständig.

Allgemeine Information zu Personenstandsurkunden

  1. Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
  2. Geburtenregister 110 Jahre
  3. Sterberegister 30 Jahre.

Die Personenstandsbücher werden nach Ablauf der Führungs- und Aufbewahrungsfristen dem Stadtarchiv Teltow übergeben. Sollten die benannten Fristen bereits abgelaufen sein, können Auszüge bzw. Kopien aus den verschiedenen Registern über das Stadtarchiv Teltow bezogen werden.

Gebühren

  • 15,00 € Eheurkunde
  • 15,00 € mehrsprachige Eheurkunde CIEC
  • 15,00 € beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister
  • 7,50 € für jede weitere Ausführung einer der o.g. Urkunden, wenn sie in einem Arbeitsgang ausgestellt wurde

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Nachweis des rechtlichen/berechtigten Interesses durch Personenstandsurkunden oder amtliche Schreiben

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 62 Personenstandsgesetz (PStG), Beantragungsberechtigung
  • Gebührenerhebung nach der im Land Brandenburg geltenden Gebührenordnung auf Grund  § 3 Absatz 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg)
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