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In welchem Umfang nehmen die Bürger die Schiedsstellen in Anspruch?

Im Gegensatz zu den Gerichten können die Schiedsstellen nicht über eine Überauslastung klagen. So haben z.B. im Jahre 1997 die 93 Berliner Schiedsleute 270 Streitigkeiten zu schlichten gehabt; davon 184 Strafsachen. Bei knapp der Hälfte kam es zu einer Einigung, ein Viertel landete vor Gericht, der Rest ließ die Sache auf sich beruhen (Quelle: BMPo 08.02.1999).
Die Schiedsstelle in Teltow hat in den Jahren 1996-1998 insgesamt nur drei Schiedsverfahren durchgeführt. Die verhältnismäßig geringe Inanspruchnahme der Schiedsstellen durch die Bürger im Falle von Rechtsstreitigkeiten hat mehrere Ursachen.
Diese Ursachen liegen sicherlich nicht darin, dass zu wenige Rechtsstreitigkeiten anliegen; dagegen spricht die vorhandene Überauslastung der Gerichte. An den Kosten für das Schiedsverfahren kann es ebenfalls nicht liegen, weil diese im Vergleich zu Anwalts- oder Gerichtskosten wirklich extrem niedrig sind. Die Gründe der geringen Inanspruchnahme der Schiedsstellen sind wohl eher darin zu vermuten, dass das Wissen um das Vorhandensein derartiger Einrichtungen bei den Bürgern zu wenig verbreitet ist.
In Zusammenarbeit mit dem „Teltower Stadtblatt" und dem lokalen Fernsehen, dem „Teltowkanal", wird deshalb die Schiedsstelle über ihre Aufgaben und Arbeitsweise informieren.
Mit der Polizeihauptwache des Schutzbereiches Teltow besteht Einvernehmen darin, dass die Polizei die Bürger bei einer Anzeige im Rahmen eines Privatklagedeliktes darauf hinweist, dass die Erhebung einer Privatklage bei Gericht erst nach einem erfolglosen Sühneversuch bei der zuständigen Schiedsstelle erhoben werden kann (§380 StPO).
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