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"Schlichten statt Richten"
Die Schiedsstelle und Schiedspersonen sowie Aufgaben und Abwicklung von Schiedsverfahren
Klaus Grebenstein wurde am 18. November 1998 von der Stadtverordnetenversammlung mit
überwältigender Mehrheit zum neuen Schiedsmann für die Stadt Teltow gewählt. |
Nach der Wende wurden in den neuen Bundesländern die Schiedsstellen
wieder neu eingerichtet, auf welche Traditionen kann die Schiedsstellenarbeit
zurückblicken?
Friedrich Wilhelm III. rief das „Schiedsmannwesen" 1827 ins Leben
(Schiedsmannsordnung vom 13.10.1827), um Streitigkeiten in Geldangelegenheiten
(sog. vermögensrechtliche Streitigkeiten) zu schlichten. Im Jahre 1879 wurden
Schiedsleute auch für die Schlichtung bei Strafsachen zuständig (2. Schiedsmannsordnung).
Überarbeitet wurde die preußische Schiedsmannsordnung mit der Neufassung vom 3.12.1924.
Bis zum Jahre 1954 gab es auch in der DDR die Schiedsstellen; sie wurden danach durch die
Schiedskommissionen als gesellschaftliche Gerichte ersetzt. Nach der Wende wurden in
den neuen Bundesländern die Schiedsstellen wieder neu eingerichtet.
Das gültige Schiedsstellengesetz für das Land Brandenburg stammt aus dem Jahre 1993
und regelt die Arbeit und Zuständigkeit der Schiedsstellen in diesem Bundesland.
Schiedsstellen gibt es nicht in allen Bundesländern; so sind in den Ländern Bayern,
Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg keine Schiedsleute tätig. Im Land Sachsen werden
die Schiedsleute als Friedensrichter bezeichnet.
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Wo werden Schiedsstellen eingerichtet und wer kann Schiedsperson werden?
Jede Gemeinde richtet für ihren Zuständigkeitsbereich eine oder mehrere
Schiedsstellen ein und unterhält diese. Der Bereich einer Schiedsstelle
sollte in der Regel nicht mehr als 10.000 Einwohner umfassen. Die Gemeinden
schreiben das Amt der Schiedsperson öffentlich aus. Die Aufgaben der
Schiedsstelle werden von Schiedsfrauen/Schiedsmännern (Schiedspersonen)
wahrgenommen.
Schiedsmann/-frau kann jeder werden, der mindestens 30 Jahre alt ist und
nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet ist
und im Bereich der Schiedsstelle wohnt. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.
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