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"Schlichten statt Richten"
Schiedsstellen kostengünstiger
Durch den Zuwachs von Anwaltsbüros im Einzugsgebiet werden bereits
viele Rechtsstreitigkeiten von diesen abgefangen. Den Bürgern ist
meist nicht bekannt, dass die Verhandlung ihrer Streitigkeiten vor
einer Schiedsstelle für sie bei gleichem Ergebnis wesentlich
kostengünstiger ist.
Viele Bürger haben heute für die Geltendmachung von eigenen
Ansprüchen oder für die Verteidigung gegenüber einem von einem
Dritten erhobenen Anspruch Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen.
Über diese Rechtsschutzversicherungen werden die mit dem
Versicherungsfall entstehenden Kosten abgedeckt; Schiedsstellen
werden damit von diesen Bürgern nicht aufgesucht.
Unter Anwendung des § 40 des Schiedsstellengesetzes kann die
Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen, dessen Folgen geringfügig
sind, mit Zustimmung des Täters den Vorgang einer Schiedsstelle
zur außergerichtlichen Klärung übergeben. Da die Übergabe eines
solchen Verfahrens von der Staatsanwaltschaft an die Schiedsstellen
ausführlich begründet werden muss, wird wegen des damit verbundenen
Verwaltungsaufwandes selten Gebrauch davon gemacht.
Soziale Dienste der Justiz oder freie Träger können im Rahmen des
Täter-Opfer-Ausgleichs Schiedsstellen mit der Bearbeitung der
anstehenden Fälle beauftragen. Da diese sog. Ausgleichsstellen
nicht ehrenamtlich tätig sind, werden diese Fälle im Interesse
der Sicherung ihrer eigenen Auslastung jedoch kaum einer
Schiedsstelle übergeben.
Zunehmend treten auch in den neuen Bundesländern sog. Mediatoren
auf. Diese Mediatoren können u.a. auch Streitigkeiten im Bereich
der Zuständigkeit des Schiedsmannswesens schlichten. Die Kosten
für die Inanspruchnahme solcher Mediatoren liegen wesentlich höher
als die bei einer Schiedsstelle. Da Mediatoren keine Vergleiche
schließen können, sondern nur vermittelnd tätig sind, sind die
Ergebnisse ihrer Vermittlungen im Gegensatz zur Schlichtungsstelle
nicht rechtsgültig und vollstreckbar.
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