Seit dem 01. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er wird im Scheckkartenformat erstellt und beinhaltet neben den sichtbaren Daten im Inneren einen kontaktlosen Chip, auf dem neben den Ausweisdaten auch das digitale Lichtbild und (freiwillig) Fingerabdrücke des Ausweisinhabers gespeichert werden. Abgesehen von der bisherigen Funktion, der Identifizierung des Ausweisinhabers, bietet der neue Personalausweis darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Es besteht keine Umtauschpflicht. Die Personalausweise bisheriger Art bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Erstmalige Beantragung eines Personalausweises:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsurkunde
- Soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass
- Bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde
Bei Erstantrag vor dem 16. Lebensjahr
- Beantragung im Beisein mindestens eines Sorgeberechtigten (schriftliche Zustimmung des weiteren Sorgeberechtigten )
- bei allein sorgeberechtigten Elternteilen ist der Sorgerechtsbeschluss oder das rechtskräftige Scheidungsurteil vorzulegen.
Neubeantragung eines Personalausweises:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)
- Geburts- bzw. Eheurkunde nach Verlust des Personalausweises