Meldepflichtige Personen müssen sich nach Einzug in der neuen Wohnung innerhalb von zwei Wochen anmelden. Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen.
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Anliegen A-Z: Anmeldung einer Wohnung
Beschreibung
Gebühren
- gebührenfrei
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass
- alle Dokumente (z.B. Kinderausweise/-pässe, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger
- Geburts- und Eheurkunde, Scheidungsurteil (bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde)
- Mietvertrag (Heimvertrag, z.B. Pflegeheim), Eigentumsnachweis (Kaufvertrag bzw. Hausnummervergabe) oder Einzugsbestätigung (Zustimmung der bereits gemeldeten Person über Einzug)
- Bei Wiederzuzug aus dem Ausland ist der Nachweis über die letzte Meldeanschrift in der BRD vorzulegen
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Brandenburgisches Meldegesetz und Melderechtsrahmengesetz
Anmeldung, Zuzug
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Herr
Marco Lietz
E-Mail: m.lietzno-spam.teltow.no-spam.de
Telefon: +49 (3328) 4781238
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