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Sonntag, der 26. Mai 2013

Anliegen A-Z: Anmeldung einer Wohnung

Beschreibung

Meldepflichtige Personen müssen sich nach Einzug in der neuen Wohnung innerhalb von zwei Wochen anmelden. Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen.

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Gebühren

  • gebührenfrei

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Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • alle Dokumente (z.B. Kinderausweise/-pässe, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger
  • Geburts- und Eheurkunde, Scheidungsurteil (bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde)
  • Mietvertrag (Heimvertrag, z.B. Pflegeheim), Eigentumsnachweis (Kaufvertrag bzw. Hausnummervergabe) oder Einzugsbestätigung (Zustimmung der bereits gemeldeten Person über Einzug)
  • Bei Wiederzuzug aus dem Ausland ist der Nachweis über die letzte Meldeanschrift in der BRD vorzulegen

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Brandenburgisches Meldegesetz und Melderechtsrahmengesetz

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Anmeldung, Zuzug

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Herr Marco Lietz
E-Mail:
Telefon: +49 (3328) 4781238
zum Kontaktformular

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