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Donnerstag, der 23. Mai 2013

Anliegen A-Z: Meldebescheinigung

Beschreibung

Eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung (auch Haushaltsbescheinigung) kann für verschiedene Zwecke zur Vorlage bei Behörden oder sonstigen Institutionen erstellt werden.
  • Der Antragsteller muss mit Haupt- oder Nebenwohnung in Teltow angemeldet sein.
  • Die Beantragung kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

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Gebühren

Gebühren sind bei Beantragung zu entrichten.
  • 5,00 €
  • 14,00 €  für Archivauskünfte
  • Gebührenfrei bei besonderem Verwendungszweck

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Benötigte Unterlagen

  • gültiges Personaldokument (Personalausweis; Reisepass)
  • bei Bevollmächtigung: Vollmacht mit Personaldokument des Antragstellers und des Bevollmächtigten
  • Geburtsurkunde des Kindes bei Vorlage zur Beantragung von Elterngeld

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 9 Brandenburgisches Meldegesetz /BbgMeldeG)
Tarifstelle 2 der Gebührenordnung des Ministers des Innern-GebOMI vom 26.07.2010

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Nachweis

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Herr Marco Lietz
E-Mail:
Telefon: +49 (3328) 4781238
zum Kontaktformular

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