- 1 Rathaus & Politik.
- 1.1 Virtuelles Rathaus.
- 1.2 Bürgermeister.
- 1.3 Presse.
- 1.4 Publikationen.
- 1.5 Amtsblatt & Ortsrecht.
- 1.6 Ausschreibungen.
- 1.7 Feuerwehr.
- 1.8 Kita Eigenbetrieb.
- 1.9 Lokale Agenda 21.
- 1.10 Politik.
- 1.11 Stadtentwicklung.
- 1.11.1 Flächennutzungsplan.
- 1.11.2 Bebauungspläne.
- 1.12 Klimaschutzkonzept.
- 1.12.1 Lärmminderungsplanung
- 1.12.2 Verkehrsentwicklungsplan.
- 2 Leben in Teltow.
- 3 Wirtschaft & Verkehr.
- 4 Bildung & Soziales.
- 5 Kinder/Jugend/Senioren.
- 6 Kultur/Freizeit/Sport.
- 7 Tourismus.
- 8 Stadtmarketing.
Überblick
Einführung
Um das Problem „Lärm“ in den Griff zu bekommen, hat die EU im Jahr 2002 die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie beschlossen. Diese Richtlinie sieht vor, mittels Lärmkartierung, Lärmaktionsplanung und anschließender Maßnahmenrealisierung die Lärmbelastung zu mindern. Die Lärmaktionsplanung ist im Fünfjahresturnus von den zuständigen Behörden unter Mitwirkung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Im ersten Schritt wird der Immissionspegel aus den wesentlichen Lärmquellen ermittelt (Verkehrslärm von Hauptstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen sowie Lärm von Industrie und Gewerbe) bei gleichzeitiger Abschätzung der Anzahl von Betroffenen. Dies ist die sogenannte Lärmkartierung, die bis zum Sommer 2007 und wieder 2012 durchzuführen war und dann weiter im Fünfjahresabstand wiederholt wird. Im Land Brandenburg wird die Lärmkartierung für den Straßenlärm durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) durchgeführt und der zuständigen Behörde zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.
Bei bestehenden Lärmproblemen erarbeiten die zuständigen Behörden – dies sind im Land Brandenburg die Gemeinden – im zweiten Schritt (bis zum Sommer 2008 und jetzt wieder 2013) unter effektiver Mitwirkung der Öffentlichkeit den Lärmaktionsplan.
Die erarbeiteten Pläne werden im Land durch das LUGV gesammelt und via Bundesministerium aggregiert an die EU gemeldet.
Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung
Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz waren von den zuständigen Behörden bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten zu erstellen für:
- Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern,
- Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (rund 16.500 Kfz pro Tag) und
- Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr (164 Züge pro Tag).
Für die Stadt Teltow mussten demnach Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen Potsdamer Straße und Mahlower Straße erstellt werden. Im Anschluss an die Lärmkartierung hatte die Stadt ein Jahr Zeit, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Die Stadt hatte bereits im Vorfeld die Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung erarbeiten und am 14.02.2007 als informelle Planung bestätigen lassen. Die Ergebnisse der Lärmminderung- und Luftreinhalteplanung wurden für den Lärmaktionsplan (1. Stufe) verwendet. Wichtigster Punkt war dabei die Schaffung der „Spange“ (Nord- und Ostspange, Bogenstraße), die zu einer wesentlichen Entlastung und Wiederherstellung von Aufenthaltsqualität im historischen Stadtzentrum und in dessen näherer Umgebung führen sollte und dies inzwischen bereits spürbar erreicht hat.
Inhalte
- Aufgabenstellung
- Strukturdaten
- Nutzung der Infrastruktur für den Kfz-Verkehr
- Sonstige Lärmquellen
- Akustische Bewertung der heutigen Situation
- Lufthygienische Bewertung der heutigen Situation
- Prognose der Strukturdaten
- Geplante und diskutierte Änderungen der Infrastruktur für den Kfz-Verkehr
- Prognose Schienenverkehr
- Nutzung der Infrastruktur für den Kfz-Verkehr: Prognose-Null-Fall
- Nutzung der Infrastruktur für den Kfz-Verkehr: Planfall „Spangensystem“
- Maßnahmenplanung im Rahmen des Planfalls „Spangensystem“
- Dringlichkeitsreihung der Handlungsempfehlungen
- Literatur
- Anhang
- Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Download
Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (2. Stufe)
Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz waren von den zuständigen Behörden bis zum 30. Juni 2012 Lärmkarten zu erstellen für:
- Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern,
- Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (rund 8.200 Kfz pro Tag),
- Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr (82 Züge pro Tag).
Auf der Grundlage der vorliegenden Lärmkarten wird derzeit die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (2. Stufe) erarbeitet.
Inhalte
- Ausgangssituation und Aufgabenstellung
- Grundlagen der Lärmaktionsplanung
- Bestandsanalyse
- Lärmkartierung
- Lärmminderungspotenziale
- Thesen zur Lärmminderung
- Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung
- Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
- Gesetzliche Grundlagen, Richtlinien
- Glossar, Abkürzungen
- Anlagen
