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Donnerstag, der 23. Februar 2012

Stadtentwicklung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der  Stadt nach Maßgabe des  Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).