Pressemitteilung der Anwaltskanzlei GEULEN & KLINGER in Vertretung der Region TKS zur Festlegung der Flugrouten für den Flughafen BER
Unsere Kanzlei vertritt in den Flugroutenverfahren die rechtlichen Interessen der Stadt Teltow sowie der Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf. Die Flugrouten verletzen die Rechte unserer Mandanten. Die Entscheidung zur sog. Wannsee-Route steht in erkennbarem Widerspruch zum Votum der Fluglärmkommission und der Empfehlung des Umweltbundesamtes, nach der die Route nicht vertretbar ist. Nachvollziehbare Gründe, die gegen die Empfehlung des Umweltbundesamtes sprechen, sind der Flugroutenentscheidung nicht zu entnehmen.
Die Bürgermeister der Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf werden ihren Gemeindevertretungen empfehlen, umgehend Klage gegen die Entscheidung des Bundesaufsichtsamts zu erheben. Erstinstanzlich ist dafür das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zuständig. Wir rügen, dass der hohe Wert des Lärmschutzes unserer Mandanten nicht mit dem ihm zustehenden Gewicht in die Entscheidungsfindung eingeflossen ist. Darüber hinaus wird das gesamte Verfahren zur Festlegung der Flugrouten einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen sein. Denn es verstößt gegen grundlegende Beteiligungsrechte, wenn Bürger, die durch die jetzt erfolgte Flugroutenfestlegung erstmalig nachhaltig von Fluglärm betroffen werden, keine Möglichkeit hatten, ihre Rechte in das Verfahren einzubringen. Im Übrigen verstößt es gegen das Umweltrecht der EU, wenn die in Stahnsdorf nach dem EU-Recht ausgewiesenen „ruhigen Gebiete“ ohne Not zu Überflugsrouten für Flugzeuge gemacht werden.
Die Stadt Teltow ist durch die heute verkündete Flugroute nicht unmittelbar betroffen. Durch die Möglichkeit, ab einer Höhe von 5000 Fuß von der Flugroute abzuweichen, ist aber auch in Teltow eine substantielle Lärmerhöhung zu befürchten. Sollte sich dies nach der Eröffnung des Flughafens bewahrheiten, werden wir auch gegen die vorzeitigen Freigaben – die letztlich zu faktischen Flugrouten führen – rechtliche Schritte ergreifen.
gez. Klinger
Nachfolgend finden Sie die Festlegung von Flugverfahren für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER) nebst Übersichtskarten des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung vom 26.01.2012 als pdf-Datei.

