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Donnerstag, der 17. Mai 2012
Veröffentlicht am 17.02.12

Flugrouten Flughafen BER: Flugbewegungszahlen sind schon Makulatur - 83 tägliche Überflüge statt angekündigter 48 über Kleinmachnow, Stahnsdorf, Teltow und den Südwesten Berlin

Pressemitteilung der Kanzlei GEULEN & KLINGER

Unsere Kanzlei vertritt in den Flugroutenverfahren die rechtlichen Interessen der Stadt Teltow sowie der Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat am 26.01.2012 die Flugroutenfestlegung für den neuen Flughafen veröffentlicht. Es hat darin eine sog. Wannsee-Route (NOOST-Route) festgesetzt. Diese steht in erkennbarem Widerspruch
zum Votum der Fluglärmkommission und der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Als Grund gab man an, dass die Route zu keinen höheren Lärmpegeln führe als bei einer Route um Potsdam und Werder (Havel) herum. Angekündigt wurde, dass auf dieser nur mit 48 Überflügen pro Tag zu rechnen sei.

Durch Schreiben der Deutschen Flugsicherung (DFS) vom 10.02.2012 wurden wir nun darüber informiert, dass diese Zahl falsch ist. Man habe „zwischenzeitlich einen neuen Prognoseflugplan 2012“ erhalten. Danach sind es 83 (!) Überflüge, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Flughafens im Juni 2012 bei Westwindbetrieb (und somit an 2/3 derBetriebstage) zu erwarten sind. Das ist eine Steigerung um 73%. Auf der sog. HLZ- Route – die südlich von Potsdam entlang führt – gehen die Überflüge stattdessen um 8 Flüge pro Tag zurück.

Die Gemeinden sind nicht bereit, ein solches Vorgehen zu akzeptieren. „Wir lassen uns nicht zugunsten wirtschaftlicher Interessen Anderer für dumm verkaufen“, so Michael Grubert, Bürgermeister der Gemeinde Kleinmachnow. „Es spottet jeder Beschreibung, wie man hier offensichtlich mit uns umzugehen gedenkt“, so Thomas Schmidt, Bürgermeister der Stadt Teltow, die ebenfalls rechtlich gegen die Lärmbelastung vorgeht. „Es reicht“, fügt der Bürgermeister der Gemeinde Stahnsdorf, Bernd Albers, pointiert hinzu.

„Die jetzt bekannt gewordenen Tatsachen – bei denen wir Hinweise haben, dass sie dem Bundesamt bereits zum Zeitpunkt der Flugroutenfestlegung bekannt waren – sind nicht nur politisch verheerend, sie begründen auch einen schwerwiegenden Rechtsfehler der Flugroutenfestlegung. Denn dieser lagen offenkundig veraltete Flugzahlen zugrunde. Es hätte niemals zur Festlegung der Wannsee-Route kommen dürfen.“, so Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die Kommunen vertritt.

gez. Klinger


Kategorie: Aktuell, Presse, Fluglärm