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Donnerstag, der 17. Mai 2012
Veröffentlicht am 02.02.12

Termine zur Schulanmeldung für die Teltower Schulanfänger

Im Februar wird in der Stadt Teltow die Schulanmeldung für die Schulanfänger des Schuljahres 2012/2013 vollzogen. Zu dem am 08. August 2012 beginnenden Schuljahr werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2012 das sechste Lebensjahr vollendet haben.  „Ausnahmen werden  darüber hinaus nur gewährt, wenn die Eltern einen entsprechenden  Antrag stellen“, erklärte Teltows Fachbereichsleiter für Schule Kultur und Soziales Michael Belkner. Nur dann sei eine Anmeldung  von Kindern möglich, die erst in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember  2012 das sechste Lebensjahr vollenden. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2012, jedoch vor dem 01. August 2013 das sechste Lebensjahr vollenden,  ist eine Schulanmeldung dagegen nur möglich, wenn der entsprechende Antrag gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthält. 

Die Schulanmeldung erfolgt  in der für den Wohnsitz des Kindes zuständigen Grundschule.  Diese Zugehörigkeit  ist in Teltow  der Satzung  über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Teltow  zu entnehmen. Darüber hinaus wurden die Eltern durch die Stadtverwaltung über die zuständige Schule schriftlich unterrichtet.

Die Schulanmeldung findet an allen Teltower Grundschulen 

am 08.02.2012 von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie 

am 09.02.2012 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr 

statt. Das Kind ist zur Anmeldung mitzubringen. Darüber hinaus sind die Geburtsurkunde des Kindes sowie die Teilnahmebestätigung zur Sprachstandsfeststellung vorzulegen. Weitere Informationen erteilen die einzelnen Grundschulen sowie der Fachbereich für Schule, Kultur und Soziales der Stadtverwaltung Teltow.


Kategorie: Aktuell, Presse