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Sonntag, der 26. Mai 2013
Veröffentlicht am 14.10.11

BBI-Urteil gefasst: Keine Ausweitung des Nachtflugverbots

Laut Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sind Flüge zwischen 22.00 und 24.00 Uhr sowie zwischen 5.00 und 6.00 Uhr erlaubt. Dagegen hatten vier Brandenburger Gemeinden und mehrere Anwohner geklagt. Sie forderten ein Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr. Das Gerichtsurteil zu diesen Nachtflugregelungen am künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Politik und Wirtschaft sehen es als wirtschaftliche Notwendigkeit, die betroffenen Anwohner sprechen von politischer Unvernunft.

Die Bürgerinitiativen und Kommunalvertreter sind sich einig, dass nun von der  Politik verlangt werden muss, zumindest die Belastungen für die betroffenen Kommunen so weit wie möglich zu minimieren. Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt erklärte, das Gerichtsurteil sei Ansporn, auf politischer Ebene weiter für ein Nachtflugverbot zu kämpfen. Mit dem Urteil würden seiner Ansicht nach Fehltritte der Vergangenheit geadelt und Kommunikationspannen gut geheißen, die  nicht hätten passieren dürfen. „Mit einer solchen Eindeutigkeit hätte ich nicht gerechnet“, so Schmidt. Ähnlich fiel auch die Reaktion von Thomas Czogalla, Sprecher der Teltower Bürgerinitiative, aus. Besonders groß sei seine Enttäuschung über die Details in der Urteilsbegründung. „Wir müssen nochmals verdeutlichen, was das für unsere Region bedeutet“, so Czogalla. Das Volksbegehren sei das Einzige, was jetzt noch bliebe.

Die aktuelle Pressemitteilung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts finden Sie hier.


Kategorie: Aktuell, Fluglärm