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Bekanntlich werden Ehe- und Altersjubilare, sofern der Wunsch dazu
besteht, durch die Stadt in besonderer Weise geehrt.
Bei Altersjubiläen wird diese Ehrung von der Stadt erstmals nach Rücksprache
mit den Jubilaren bei
Vollendung des 90. Lebensjahres vorgenommen, dann wieder bei
dem 95. und dem 100. Geburtstag. Ab dem 100. Geburtstag ist
jedes Jahr ein Glückwunsch vorgesehen.
Außerdem ist zum 50., 60., 65., 70. oder 75. Hochzeitstag
eine Ehrung vorgesehen.
Die Stadt überreicht bei allen Alters- und Ehejubiläen
einen Blumenstrauß und eine Urkunde. |